Aufarbeitung

Ein offener Umgang mit der eigenen Historie ist unverzichtbar

Ein offener Umgang mit der eigenen Historie ist unverzichtbar, um das eigene Handeln stets zu reflektieren, es Tätern und Täterinnen so schwer wie möglich zu machen und andere Institutionen, die mir Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu sensibilisieren.

Zur Aufarbeitung der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Orts- und Kreisverbänden des Kinderschutzbundes, insbesondere in Münster, in den 1980er Jahren:

„Pädosexualität ist sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Immer und überall.“ Der Deutsche Kinderschutzbund vertritt diese Haltung zum Thema „Pädosexualität“ bundesweit.

 

Die Verbrechen eines ehemaligen ehrenamtlichen Mitarbeiters des DKSB OV Münster aus den 1980er Jahren, der von ihm betreute Jugendliche sexuell missbraucht hat, weitere Verbrechen in dieser Zeit in anderen Orts- und Kreisverbänden des DKSB und die Versuche pädophiler Netzwerke – ebenfalls in den 1980er Jahren -, unseren Bundesverband zu unterwandern, verurteilen wir aufs Schärfste.

Keine Institution und kein Verein können einen sexuellen Übergriff durch die eigenen Mitarbeiter*innen gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu 100% verhindern. Alle Einrichtungen müssen sich aber daran messen lassen, was sie getan haben, derzeit tun und künftig tun werden, um solche Verbrechen zumindest zu erschweren. Der DKSB OV Münster hat diesbezüglich in den letzten mehr als 25 Jahren Vieles unternommen. Unser Verein überprüft regelmäßig seine Strukturen, um ggfs. den Schutz der von ihm betreuten Kinder und Jugendlichen (nicht nur) vor Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt noch weiter zu verbessern.

Die Mitwirkung bei der transparenten und objektiven Aufklärung und Aufarbeitung der Geschehnisse in den 1980er Jahren im DKSB-Bundesverband und in unserem Ortsverband hatte für uns höchste Priorität.

Auf Bundesebene hat der Bundesvorstand des DKSB Ende 2013 die Untersuchung dem Göttinger Institut für Demokratieforschung unter der Leitung von Prof. Dr. Franz Walter übertragen. Deren Ergebnisse sind im Frühjahr 2015 vom Institut vorgestellt worden. Unser damaliger Geschäftsführer Dieter Kaiser hat parallel dazu zwei Jahre lang in der AG Aufarbeitung unseres Bundesverbandes mitgearbeitet.

Auf der Basis des o.g. Berichts haben wir uns in unserem Ortsverband noch einmal damit auseinandergesetzt, was unseren Verein in den 1980er Jahren aus Sicht des Täters zu einem geeigneten Ort machte, seine Verbrechen zu begehen, welche Strukturen und Werte dies begünstigt haben und was den Schutz der Betroffenen verhindert hat.

Der Bericht lieferte uns wertvolle Hinweise, um im DKSB Münster gegenwärtig und zukünftig Risiken für Kinder und Jugendliche noch mehr zu reduzieren; sowohl bei bestehenden Angeboten als natürlich auch bei der Installation neuer Angebote.
Zu den gewonnenen Erkenntnissen siehe unsere Stellungnahme zum Bericht, die weiter unten zur Verfügung steht.

Die kritische Hinterfragung unserer Strukturen und Werte wird dabei nie abgeschlossen sein. Wir werden sie fortlaufend und in regelmäßigen Abständen institutionalisiert leisten.

Bei unseren bisherigen Auseinandersetzungen mit den damaligen Geschehnissen haben wir es bis Anfang 2014 versäumt, aktiv auf die Leidtragenden der Verbrechen zuzugehen und mit ihnen ein Gespräch zu suchen. Dafür hat sich unser Vorstand am 10.1.2014 in seiner Stellungnahme zum SPIEGEL-Artikel (s.u.) entschuldigt und dieses Angebot nachgeholt. Wir bedauern sehr, dass die Betroffenen in ihrer Würde verletzt wurden und Leid erfahren haben.

Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Betroffenen, die in den 1980er Jahren Opfer unseres damaligen ehrenamtlichen Mitarbeiters geworden sind, Gehör finden, sie über das ihnen angetane Leid sprechen können und sie Hilfe und Unterstützung erhalten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass unser Bundesverband auf seiner Website ein entsprechendes Gesprächs- und Hilfsangebot macht. Wir bitten die in Münster Betroffenen, sich vertrauensvoll an die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin des DKSB, Martina Huxoll-von Ahn, zu wenden (Kontakt und Info: www.dksb.de).

Kurzfassung

Nach der Gründung des DKSB Ortsverband Münster 1977 gab es neben vielen Arbeitsgemeinschaften zu unterschiedlichen Themen auch die AG „Ausreißerhilfe“, die sich um Kinder und Jugendliche kümmerte, die aus verschiedenen Gründen ihre Familien verlassen hatten. Gegründet im Jahr 1981, bestand die genannte AG als Arbeitsgruppe des DKSB Münster bis April 1990. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unserer AG kümmerten sich um Ausreißer*innen. Parallel dazu gab es von 1982 bis 1992 außerhalb des DKSB Münster einen eigenständigen Verein „Ausreißerhilfegruppe e.V.“. Dieser hatte (vermutlich ab Ende 1986) eine Geschäftsstelle in der Münsteraner Friedensstraße mit Büro, zwei Zimmern zur Aufnahme von Jugendlichen und einem privaten Wohnraum des ehrenamtlichen Mitarbeiters Christoph K.

Auf der Vorstandssitzung des DKSB Münster am 12.12.1989 eröffnete Christoph K., damals auch Mitglied im Vorstand unseres Ortsverbands, den übrigen Vorstandsmitgliedern, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs im Rahmen seiner Ausreißerhilfearbeit eingeleitet worden sei. Daraufhin veranlasste der damalige Vorstand des DKSB OV Münster, dass Christoph K. seine Ämter für die Dauer des Verfahrens – und damit bis zu einer endgültigen Klärung der Vorwürfe – niederlegte. Auch durfte er keine Kinder und Jugendlichen mehr betreuen.

Dem Vorstand des Vereins „Ausreißerhilfegruppe e.V.“ war das Ermittlungsverfahren gegen Christoph K. spätestens am 08.12.1989 ebenfalls bekannt. Im Jahr 1994 und dann auch 1997 wurde Christoph K. zu insgesamt 7,5 Jahren Haft verurteilt. Ein Artikel im Magazin „Der Spiegel“ vom 06.01.2014 nimmt auf die Verbrechen von Christoph K., insbesondere im Jahr 1991 an der Betroffenen Nora K.,  Bezug. Lesen Sie hier unsere Stellungnahme vom 10.1.2014 zum genannten Artikel.

Nach der Verurteilung von Christoph K. wegen seiner Verbrechen hat der DKSB OV Münster in mehreren Publikationen und Veranstaltungen immer wieder über dessen Taten informiert und sich deutlich von diesen distanziert. Das unverzeihliche Fehlverhalten unseres in den achtziger Jahren aktiven ehrenamtlichen Mitarbeiters hat unseren Verein für das Problem des Machtmissbrauchs und/oder sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter*innen in Institutionen nachhaltig sensibilisiert. Seitdem kommt diesem Thema eine herausragende Bedeutung in unserer Arbeit zu.

Bei unseren bisherigen Auseinandersetzungen mit den damaligen Geschehnissen haben wir es allerdings bis Anfang 2014 versäumt, aktiv auf die Leidtragenden der Verbrechen zuzugehen und mit ihnen ein Gespräch zu suchen. Dafür hat sich unser Vorstand am 10.1.2014 in der genannten Stellungnahme zum SPIEGEL-Artikel entschuldigt und dieses Angebot nachgeholt.

Im September 2013 berichtete -für unseren Verband völlig überraschend- ein Artikel in der „Welt am Sonntag“ über Einflüsse pädophiler Netzwerke und Akteure in den 1980er Jahren auf den Deutschen Kinderschutzbund. Im Artikel wurden auch Vorwürfe gegen den damaligen Präsidenten des DKSB, Prof. Walter Bärsch, erhoben. Das Göttinger Institut für Demokratieforschung war im Zuge einer Forschungsarbeit zum Thema „Pädosexualität im frühen Parteienprogramm der Grünen“ hierauf gestoßen.

Dieses Institut ist vom DKSB Bundesverband Ende 2013 beauftragt worden, die genannten Einflussnahme-Versuche und eventuelle Verstrickungen von Prof. Walter Bärsch ebenso wie konkrete Verbrechen in DKSB-Ortsverbänden wie die von Christoph K. begangenen als unabhängige Institution zu untersuchen. Unser Ortsverband hat diese Untersuchung von Beginn an unterstützt.

Am 14.5.2015 hat das Göttinger Institut für Demokratieforschung in Berlin seinen Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Umfang, Kontext und Auswirkungen pädophiler Forderungen innerhalb des Deutschen Kinderschutzbundes“ vorgelegt. Zu diesem Bericht haben wir am 17.5.2015 ein erstes Statement abgegeben. Anschließend haben wir uns mit dem Bericht insbesondere mit dem Blickpunkt auf unseren Ortsverband und unter den Fragestellungen auseinandergesetzt, ob er Informationen enthält, die uns nicht bekannt waren und ob er Hinweise darauf gibt, welche in den 80er Jahren im DKSB vorhandenen Strukturen, Konzepte und Rahmenbedingungen die die damals von DKSB-Mitarbeiter*innen in Münster und in acht anderen DKSB-Orts- und Kreisverbänden gegen Kinder und Jugendliche verübten Verbrechen begünstigt bzw. ermöglicht haben. Anschließend haben wir eine ausführliche Stellungnahme zum genannten Bericht abgegeben.

Darin informieren wir auch über ein Gesprächs- und Hilfsangebot unseres Bundesverbandes an die Betroffenen.

Wir kämpfen seit vielen Jahren auf zahlreichen Fronten gegen Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Auch überdenken wir die Strukturen innerhalb unseres Ortsverbandes regelmäßig. Weiterhin ist unsere Fachberatungsstelle zum Thema „ Machtmissbrauch und/oder sexualisierte Gewalt“ und zu jeder anderen Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche seit Anfang der neunziger Jahre eine Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte.

Selbstverständlich ist uns eine genaue Prüfung der an einer Mitarbeit in unserem Ortsverband interessierten haupt – und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen besonders wichtig. So muss jede*r Mitarbeiter*in ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie eine Erklärung zur „Verhaltensanweisung zur Prävention von Beziehungsmissbrauch und sexueller Gewalt im Umgang mit Personen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, die vom DKSB OV Münster betreut und beraten werden“ unterschreiben. Wir sensibilisieren potentielle Mitarbeiter*innen in jedem Erstgespräch für die Problematik „Machtmissbrauch und/oder sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Mitarbeiter*innen in Institutionen“ und sprechen die Vorfälle aus den 1980er Jahren und unsere heutige Haltung aktiv an.

Unser großes Anliegen ist es, alles uns Mögliche dafür zu tun, um im DKSB Münster in der Gegenwart und in der Zukunft Risiken für Kinder und Jugendliche noch mehr zu reduzieren; sowohl bei bestehenden Angeboten als natürlich auch bei der Installation neuer Angebote. Die kritische Hinterfragung unserer Strukturen und Werte wird dabei nie abgeschlossen sein. Wir werden sie fortlaufend und in regelmäßigen Abständen institutionalisiert leisten. Dabei ist unser Kinder- und Jugendschutzkonzept des DKSB OV Münster die Grundlage.

Um die Zusammenhänge, Taten und Geschehnisse in den 1980er Jahren umfassend beurteilen zu können, hat der Bundesvorstand des DKSB Ende 2013 das Göttinger Institut für Demokratieforschung als unabhängige Institution mit der Untersuchung der Ereignisse beauftragt. Im Mai 2015 hat das Institut seinen Bericht abgegeben und im Juli 2015 haben wir hierzu eine Stellungnahme abgegeben. An dieser Stelle finden Sie im Folgenden eine Übersicht der bisherigen Ereignisse und Veröffentlichungen nach unserem derzeitigen Kenntnisstand:

 

  • 1977 Gründung des DKSB in Münster.
    In den ersten fünf Jahren entstanden zahlreiche Arbeitsgruppen, darunter auch die „AG Freundschaft mit Kindern“ und „AG Ausreißer und Treber“ (später AG Ausreißerhilfe).
  • Zur AG „Freundschaft mit Kindern“:
    Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dieser AG vertraten explizit antipädagogische Standpunkte. 1980 hat die AG das Deutsche Kindermanifest veröffentlicht, in dessen Präambel es heißt: „Kinder, Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Im Manifest der AG wurden 22 Kinderrechte proklamiert, darunter auch: -Kinder haben das Recht, sich von bisherigen Lebenspartnern zu trennen und neue Lebenspartner zu wählen. Kinder können eine eigene Familie gründen. -Kinder haben das Recht, ihr Sexualleben selbst zu bestimmen und Nachkommen zu zeugen. Von der AG hat sich der DKSB Münster Ende der 80er Jahre getrennt. Auszug aus unserer Publikation Jubiläums-„Einblick“ von 2007 zur AG Freundschaft mit Kindern: „Ende der 80er Jahre hat die AG Freundschaft mit Kindern einen eigenen Verein gegründet, da sich die Anschauungen dieser AG im Laufe der Jahre immer mehr von den Wertvorstellungen der übrigen Aktiven im Ortsverband entfernt hatten.“ Zur Erläuterung: in den vorangegangenen Jubiläumsjahren 2002, 1997 etc. gab es unseren Infobrief „Einblick“ noch nicht.
  • Zur AG „Ausreißerhilfe“:
    Gegründet im Jahr 1981, bestand die genannte AG als Arbeitsgruppe des DKSB Münster bis April 1990. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unserer AG kümmerten sich um Ausreißer*innen. Parallel dazu gab es von 1982 bis 1992 außerhalb des DKSB Münster einen eigenständigen Verein „Ausreißerhilfegruppe e.V.“. Dieser hatte (vermutlich ab Ende 1986) eine Geschäftsstelle in der Münsteraner Friedensstraße mit Büro, zwei Zimmern zur Aufnahme von Jugendlichen und einem privaten Wohnraum des ehrenamtlichen Mitarbeiters Christoph K.
  • Zu den Verbrechen in den 1980er Jahren:
    Auf der Vorstandssitzung des DKSB Münster am 12.12.1989 eröffnete Christoph K., damals auch Mitglied im Vorstand unseres Ortsverbands, den übrigen Vorstandsmitgliedern, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs im Rahmen seiner Ausreißerhilfearbeit eingeleitet worden sei. Daraufhin veranlasste der damalige Vorstand des DKSB OV Münster, dass Christoph K. seine Ämter für die Dauer des Verfahrens – und damit bis zu einer endgültigen Klärung der Vorwürfe – niederlegte. Des Weiteren durfte er keine Kinder und Jugendlichen mehr betreuen. Dem Vorstand des Vereins „Ausreißerhilfegruppe e.V.“ war das Ermittlungsverfahren gegen Christoph K. spätestens am 08.12.1989 ebenfalls bekannt. Im Jahr 1994 und dann auch 1997 wurde Christoph K. wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Jugendlichen zu insgesamt 7,5 Jahren Haft verurteilt.
  • Publikation Jahresbericht 1997:
    Zum Thema „Pädophilie allgemein“ wurde auf der bundesweiten Mitgliederversammlung des DKSB am 24. Mai 1997 eine Resolution verfasst, die wir als Ortsverband Münster unterstützt haben. Über diese haben wir in unserem Jahresbericht 1997 (erschienen im April 1998) informiert. Auszug: „Es ist für den Deutschen Kinderschutzbund selbstverständlich, dass er sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern auf das Schärfste verurteilt. Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind eine Form sexueller Gewalt gegen Kinder. […] Pädophile, die sexuelle Beziehungen zu Kindern suchen, missbrauchen das Machtgefälle, das zwischen Erwachsenen und Kindern besteht, sowie die Abhängigkeit Heranwachsender von Liebe und Fürsorge. Eine gleichberechtigte sexuelle Beziehung ist aufgrund dieser Machtverteilungsstrukturen nicht möglich.“

Über die Verbrechen des Christoph K. haben wir in Publikationen und Veranstaltungen des DKSB OV Münster mehrfach informiert:

  • Publikation „Jahresbericht“ 1996:
    „Leider tauchte Ende der 80er Jahre der Verdacht auf, dass es von Seiten des Gründers der „Ausreißerhilfe“ gegenüber Schutzbefohlenen zu sexuellen Übergriffen gekommen ist. Das hatte zur Folge, dass sich der DKSB von der „Ausreißerhilfe“, die in der Zwischenzeit einen eigenen Verein gegründet hatte, trennte. In einem Gerichtsverfahren, das Jahre später stattfand, wurde der Verdacht bestätigt.“
  • Ausstellung zur Vereinsgeschichte 2002:
    Anlässlich unseres 25-jährigen Jubiläums informierten wir über in einer Ausstellung unsere Vereinsgeschichte und informierten unter der Überschrift „Der Tiefpunkt“ über die in den 1980er Jahre von Christoph K. begangenen Verbrechen, das Ermittlungsverfahren und die Verurteilung.
  • Publikation Jubiläums-„Einblick“ von 2007:
    „Dieses kriminelle Handeln eines einzelnen ehrenamtlichen Mitarbeiters hat viel Leid für die betroffenen Jugendlichen und ihre Familien mit sich gebracht. Es hat aber auch unseren Verein für das Problem der sexuellen Übergriffe durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so sensibilisiert, dass dieses noch heute ein wichtiges Thema ist, über das unsere Beratungsstelle immer wieder aufklärt.“
  • Resolution Kinderschutztage Magdeburg 2010:
    In einer auf den Kinderschutztagen 2010 in Magdeburg verabschiedeten Resolution setzte sich unser Verband intensiv mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Familien sowie in Institutionen auseinander und erhob eine Vielzahl von Forderungen zum Schutz von Kindern: Im November 2013 berichtete -für unseren Verband völlig überraschend- ein Artikel in der „Welt am Sonntag“ über Einflüsse pädophiler Netzwerke und Akteure in den 1980er Jahren auf den Deutschen Kinderschutzbund. Im Artikel wurden auch Vorwürfe gegen den damaligen Präsidenten des DKSB, Prof. Walter Bärsch, erhoben. Das Göttinger Institut für Demokratieforschung war im Zuge einer Forschungsarbeit zum Thema „Pädosexualität im frühen Parteienprogramm der Grünen“ hierauf gestoßen.

Unser Foto (aufgenommen auf der Fachtagung des DKSB „Kinderschutz vor neuen Herausforderungen“ im Mai 2015) zeigt die Mitglieder der AG Aufarbeitung (4.v.l.: Dieter Kaiser, DKSB OV Münster).

  • Pressemitteilung vom 13.09.2013 des DKSB Bundesverbands zu den Verstrickungen des damaligen Vorstands.
    Der Bundesverband macht deutlich, dass er „sehr betroffen über inakzeptable Aussagen in Schriften des Kinderschutzbundes aus den 1980er Jahren“ sei. Er werde das Institut für Demokratieforschung von Prof. Walter beauftragen, „eine unabhängige Untersuchung der Einflüsse pädophiler Netzwerke und Akteure auf den Deutschen Kinderschutzbund und andere soziale Bewegungen durchzuführen und diese offenzulegen. Eine solche unabhängige Aufarbeitung werden der Bundesvorstand und die Bundesgeschäftsstelle nach Kräften unterstützen“. Der DKSB verwies weiterhin auf vielfältige Aktivitäten, Projekte und Veröffentlichungen der letzten 20 Jahre, die die eindeutig ablehnende Position des Verbandes gegen pädosexuelle Gedanken und Taten gezeigt hätten.

Pressemitteilung:

Am 09.11.2013 haben Bundesvorstand und Landesvorstandskonferenz des DKSB definitiv beschlossen, das Göttinger Institut für Demokratieforschung unter Prof. Walter mit der unabhängigen Aufarbeitung zu beauftragen und nach Vorlage des Abschlussberichts eine Fachtagung zu diesem Thema zu organisieren. Diese soll von einer Arbeitsgruppe Aufarbeitung vorbereitet werden, der Vertreter*innen des Bundesvorstandes, der Bundesgeschäftsstelle, der Landesverbände und Vertreter von Ortsverbänden (so auch aus dem OV Münster unser Geschäftsführer Dieter Kaiser) angehören. Sie soll auch „wichtige Themen, die in Bezug auf die versuchte Einflussnahme pädophiler Netzwerke im DKSB stehen“, identifizieren und bearbeiten. Auf seiner Sitzung vom 28.02.2014 hat der Vorstand unseres OV diesen Beschluss des Bundesvorstandes einstimmig begrüßt und die Untersuchung des Instituts vor Ort von Beginn (Dezember 2013) an unterstützt.

  • Artikel in der Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ vom 06.01.2014:
    In diesem Artikel werden unter anderem Vorwürfe gegen den DKSB Ortsverband Münster erhoben, die ein Verbrechen von Christoph K. aus dem Jahr 1991 betreffen.In seiner Ausgabe vom 06.01.2014 berichtet „Der Spiegel“ im Artikel „Unter die Haut“ darüber, dass im Jahr 1991 die damals jugendliche Nora K. (Name geändert) von Christoph K., der in den 80er Jahren ehrenamtlicher Mitarbeiter unseres Vereins war, im Rahmen seiner Tätigkeit im Verein Ausreißerhilfegruppe e. V. vergewaltigt worden sei. Nora K. erhebt in diesem Zusammenhang Vorwürfe gegen unseren Verein, so z. B. „dass der Münsteraner Kinderschutzbund niemanden über die Vorwürfe [gegen Christoph K.] informiert“ habe und deshalb im Jahr 1991 das Kinder- und Jugendtelefon unseres Vereins Nora K. an den Verein Ausreißerhilfegruppe und somit an Christoph K. hat weiterverweisen können. Die AutorInnen des Artikels führen zudem aus, dass es bereits in den 80er Jahren erste Kritik an Christoph K. gegeben habe, die aber nicht weiter verfolgt worden sei.
  • Die Stellungnahme unseres Vorstands vom 10.01.2014 und ein erneutes Gesprächsangebot an Nora K.
    Auszug: „Wir entschuldigen uns dafür, dass der Kinderschutzbund Münster bei seiner bisherigen Auseinandersetzung mit den damaligen Geschehnissen die Opfer bis heute nicht in den Blick genommen hat. Wir erneuern ausdrücklich unser Gesprächsangebot an Frau Nora K. [das vor dem SPIEGEL-Artikel datierte, aber leider bis heute von Nora K. nicht angenommen worden ist bzw. angenommen werden konnte] und laden auch die anderen Betroffenen ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.“ Des Weiteren macht unser Vorstand in seiner Stellungnahme deutlich, dass er dem Göttinger Institut für Demokratieforschung die Bewertung der „Aktivitäten der damals in unserem Verein Handelnden“ überlässt. Sobald diese vorliege, werde er sich dazu öffentlich äußern. (Stellungnahme zum SPIEGEL-Artikel vom 6.1.14.)

Aktivitäten seit der Veröffentlichung des Spiegel-Artikels:

  • Besuch von Mitarbeiter*innen des Göttinger Instituts für Demokratieforschung:
    Am 03.02.2014 waren zwei Mitarbeiter*innen des Instituts für Demokratieforschung zur Akteneinsicht in unseren Räumlichkeiten. Darüber hinaus haben sie von Zeitzeuginnen, die wir für Gespräche gewinnen konnten, weitere Informationen erhalten. Aus den Befragungen wurde deutlich, dass es in den 1980er Jahren Hinweise auf Übergriffe durch Christoph K. gegeben hat, die nicht dazu geführt haben, dass diesem damals die Betreuung von Kinder und Jugendlichen untersagt und ggfs. Anzeige erstattet worden ist.
  • Regelmäßige Risikoanalyse im DKSB Münster
    Der Vorstand des DKSB Münster hat den SPIEGEL-Artikel und die Gespräche am 03.02.2014 zum Anlass genommen, mit Hilfe der Arbeitshilfe unseres Landesverbandes NRW „Sexuelle Gewalt durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Mädchen und Jungen in Organisationen“ und auf der Basis der vorliegenden Beschlüsse unseres Verbandes noch einmal seine Strukturen, Standards, Verhaltenscodices, Organisationskultur etc. kritisch zu betrachten, so z. B. eine Risikoanalyse durchzuführen und eventuelle Verbesserungen (zum Beispiel Implementierung eines Beschwerdeverfahrens) anzugehen. Die Risikoanalyse wird seitdem hinsichtlich der bestehenden Angebote alle fünf Jahre (zuletzt in 2020) durchgeführt. Selbstverständlich wird auch vor einer Installierung eines neuen Projekts eine Risikoanalyse durchgeführt, die dazu führen kann, dass wir eine Projektidee nicht realisieren, weil das Risiko zu groß ist.
  • Austausch mit Vertreter*innen von Opferverbänden am 27.08.2014:
    Da es dem Vorstand ein sehr großes Anliegen ist, das nachzuholen, was seit Anfang der 90er Jahre versäumt worden ist, nämlich die Betroffenen in den Blick zu nehmen, haben sich ein Mitglied des Vorstandes des DKSB Münster und dessen Geschäftsführer Dieter Kaiser sowie ein Mitglied des Vorstandes des DKSB Bundesverbandes am 27.08.2014 in Frankfurt mit den beiden Vertreter*innen von Betroffenenverbänden, Sabine Pohle (Glasbrechen) und Matthias Katsch (Eckiger Tisch), getroffen. Die DKSB-Vertreter*innen erhielten bei diesen Gesprächen wertvolle Hinweise für den zukünftigen Umgang mit Betroffenen. Auch wurden konkrete Handlungsschritte für die Ebene des Ortsverbandes Münster und auf DKSB-Bundesebene besprochen.
  • Weitere Mitarbeit in der bundesweiten AG Aufarbeitung
    Unser Geschäftsführer Dieter Kaiser gehörte der bundesweiten “Arbeitsgruppe Aufarbeitung” unseres Verbandes (s.o.) bis zu deren Auflösung im Mai 2016 an. Der Vorstand des DKSB Bundesverbandes und die Landesvorsitzenden-Konferenz des DKSB hatten beschlossen, dass diese AG auch nach Vorlage des Berichts des Instituts für Demokratieforschung am 14.5.2015 weiter arbeiten möge. Ihre Aufgabe war dann die Einordnung der Themen, wie sie sich im Abschlussbericht darstellen (z.B. weitere Qualifizierung von Ehrenamtlichen und die Umsetzung eines umfassenden Beschwerdemanagements im Verband). Dazu hat es auf der bundesweiten Mitgliederversammlung des DKSB 2016 ein Fachforum gegeben, das von der AG Aufarbeitung organisiert worden ist. (s. auch unten: Strukturkommission)
  • Wir nehmen Stellung zum Bericht des Instituts für Demokratieforschung
    Zum am 14.05.2015 veröffentlichten Bericht des Göttinger Instituts für Demokratieforschung „Umfang, Kontext und Auswirkungen pädophiler Forderungen innerhalb des Deutschen Kinderschutzbundes“ haben wir auf dieser Website am 17.5. ein erstes Statement hierzu abgegeben. Anschließend haben wir uns mit diesem Bericht insbesondere mit dem Blickpunkt auf unseren Ortsverband und unter den Fragestellungen auseinandergesetzt, ob er Informationen enthält, die uns nicht bekannt waren und ob er Hinweise darauf gibt, welche in den 80er Jahren im DKSB vorhandenen Strukturen, Konzepte und Rahmenbedingungen die die damals von DKSB-Mitarbeiter*innen in Münster und in acht anderen DKSB-Orts- und Kreisverbänden gegen Kinder und Jugendliche verübten Verbrechen begünstigt bzw. ermöglicht haben. Hier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme unseres Ortsverbandes zum genannten Bericht. Darin informieren wir auch über ein Gesprächs- und Hilfsangebot unseres Bundesverbandes an die Betroffenen.
  • Gegründet: Strukturkommission unseres Bundesverbandes
    Auf den Kinderschutztagen des DKSB im Mai 2016 hat die AG Aufarbeitung, deren Arbeit damit beendet war, mit Erfolg einen Antrag auf Einrichtung einer Strukturkommission gestellt. Diese soll notwendige Handlungsschritte zum Abbau der von der AG Aufarbeitung erkannten strukturellen Defizite und Schwachstellen im Verband aufzeigen und Wege der Umsetzung empfehlen. Die Kommission hat sich bis Mai 2018 insbesondere mit den Bereichen Kommunikation, Beteiligung, Transparenz, Wissensmanagement, Qualität, Verbindlichkeit, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit befasst. Danach begann im Verband die Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der Kommission.

Aktivitäten des DKSB Münster gegen Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen seit Beginn der 90er Jahre

Nach der Verurteilung von Christoph K. zu einer langen Haftstrafe im Jahr 1994 (bis dahin handelte es sich um ein schwebendes Verfahren) hat unser Verein immer wieder über die Verbrechen, die dieser ehemalige ehrenamtliche Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit bei uns begangen hat, informiert. So beispielsweise in dem im April 1997 erschienenen Jahresbericht 1996 anlässlich unseres zwanzigjährigen Bestehens, im Rahmen einer Ausstellung über unsere Vereinsgeschichte im Jahr 2002 zum 25-jährigen Bestehen sowie im Einblick des Jubiläums 2007 , der seit seinem Erscheinen dauerhaft auf unserer Website als „Download“ zur Verfügung steht.

Darüber hinaus hat sich der DKSB OV Münster seit den 1990er Jahren auf verschiedenen Ebenen aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen des DKSB und anderer Einrichtungen eingesetzt. Wir dokumentieren im Folgenden wesentliche Aktivitäten.

Verbandsintern: Als Mitgliedsorganisation des bundesweiten DKSB ist es uns seit 25 Jahren ein Anliegen, innerhalb unseres Verbandes die Aufmerksamkeit auf das genannte Thema zu lenken.

  • Auf den Kinderschutztagen 1997, der bundesweiten Mitgliederversammlung des DKSB, wurden für alle Gliederungen des Verbandes verbindliche Regelungen für das „Verfahren für den Umgang mit dem Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des DKSB“ verabschiedet. 1998 wurden diese Verfahrensregelungen aufgrund eines Antrages des DKSB Münster inhaltlich ergänzt.
  • Aufgrund eines Antrages unseres Vereins auf den Kinderschutztagen 2005 wurde der Bundesvorstand aufgefordert, auch entsprechende Regelungen für die Verhinderung von sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter*innen zu erarbeiten. Diese wurden auf den Kinderschutztagen 2006 beschlossen und galten bis zu deren Neufassung im Jahr 2015 für alle DKSB Orts- und Kreisverbände.
  • Neue gesetzliche Grundlagen, weiter entwickelte fachliche Standards und veränderte „Prinzipen Helfenden Handelns“ unseres Verbandes machten es notwendig, die in den beiden oben aufgeführten Spiegelstrichen erwähnten Beschlüsse zu aktualisieren und fortzuschreiben. Der Geschäftsführer des DKSB Münster, Dieter Kaiser, hat zusammen mit dem damaligen Geschäftsführer und der damaligen stellvertretenden Geschäftsführerin des DKSB LV NRW Friedhelm Güthoff und Martina Huxoll der verantwortlichen Mitarbeiterin der DKSB-Bundesgeschäftsstelle Cordula Lasner-Tietze, zugearbeitet, so dass auf den Kinderschutztagen 2015 ein entsprechendes Papier zur Abstimmung vorgelegt werden konnte und auch beschlossen worden ist.
  • Unser Geschäftsführer war ebenfalls Mitglied der bundesweiten AG Aufarbeitung, die parallel zur Untersuchung durch das Göttinger Institut für Demokratieforschung seit 2014 u.a. eine Fachtagung mit dem Titel „Kinderschutz vor neuen Herausforderungen“ (Flyer Fachtag) organisiert hat. Diese hat im Mai 2015 stattgefunden. Auf den bundesweiten Kinderschutztagen im Mai 2016 hat die AG Aufarbeitung ein Fachforum angeboten. Die Arbeit dieser AG war damit beendet. Sie hat aber mit Erfolg empfohlen, eine Strukturkommission im DKSB einzusetzen, die sich bis Mai 2018 mit den von der AG Aufarbeitung erkannten strukturellen Schwächen im Verband auseinandergesetzt hat. Derzeit werden im Verband die Empfehlungen der Kommission umgesetzt.

In unserem Ortsverband: Einen sehr hohen Stellenwert in unserem Ortsverband hat die Aufgabe, alles dafür zu tun, um Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch unsere eigenen Mitarbeiter*innen zu erschweren und damit möglichst zu verhindern:

  • Bereits seit 2001 lassen wir uns nicht nur von unseren hauptamtlichen, sondern auch von unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen vor Beginn ihrer Mitarbeit und in regelmäßigen Abständen in unserem Verein ein Führungszeugnis (seit einigen Jahren: Erweitertes Führungszeugnis) vorlegen, um zu verhindern, dass sich einschlägig verurteilte Personen bei uns engagieren.
  • Im Jahr 2004 hat unser Verein für alle seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen eine „Verhaltensanweisung zur Prävention von Beziehungsmissbrauch und sexueller Gewalt im Umgang mit Personen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, die vom DKSB OV Münster betreut und beraten werden“ (Verhaltenskodex 2016) erarbeitet. Zu Beginn einer Mitarbeit muss seit dieser Zeit jede/r Aktive eine Erklärung zu dieser Verhaltensanweisung unterschreiben (Variante Hauptamtliche bzw. Variante Ehrenamtliche)
  • Auf Initiative unseres Ortsverbandes ist seit 2006 für alle DKSB Orts- und Kreisverbände bundesweit die Entwicklung eines Verhaltenskodexes zum Schutz insbesondere der im DKSB betreuten Kinder und Jugendlichen verbindlich vorgeschrieben.
  • Seit Langem sprechen wir in jedem Erstgespräch mit Menschen, die sich in unserem Verein haupt- oder ehrenamtlich engagieren wollen, das Thema „Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeiter*innen“ an und machen so deutlich, dass wir dieses im Blick haben.
  • Auch halten wir in unserem Ortsverband ein Beschwerdeverfahren für Kinder, Jugendliche und Eltern vor. Wir verstehen ein gutes „Beschwerdemanagement“ auch als einen Präventionsbaustein gegen Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeiter*innen.
  • Selbstverständlich verfügen wir auch über ein Kriseninterventionskonzept. Sollten wir nämlich trotz aller unserer Präventionsmaßnahmen Hinweise erhalten, dass es zu einem Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeiter*innen gekommen sein könnte bzw. tatsächlich ist, ist sofortiges Handeln erforderlich. Unser „präventiv erarbeitetes“ Interventionskonzept gibt allen Mitarbeiter*innen unseres Vereins Auskunft über die notwendigen Vorgehensweisen und Verfahrensabläufe in einem Augenblick großer Emotionalität und Betroffenheit. Im Fokus unseres Interventionskonzepts stehen der Schutz aller Beteiligten, aber insbesondere der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Übernahme der Verantwortung zur Aufklärung und Aufarbeitung.
  • Alle fünf Jahre (zuletzt im Herbst 2019) führen wir eine Risikoanalyse durch. In enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiter*innen überprüfen wir, in welchen Bereichen und Situationen  Machtmissbrauch und/oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeiter*innen möglich sind und wo Risiken und Gefährdungen für Mädchen und Jungen aufgrund struktureller Gegebenheiten bestehen. Selbstverständlich führen wir eine solche Risikoanalyse auch durch, wenn erwogen wird, ein neues Angebot in unserem Verein zu entwickeln.

Über den DKSB hinaus: Weiterhin ist es uns ein großes Anliegen, auch außerhalb des DKSB auf die Notwendigkeit des Schutzes von Kinder und Jugendlichen vor  Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt in Institutionen und Vereinen hinzuweisen.

  • Im Schwerpunktthema unseres Jahresberichts 2003 (erschienen im April 2004), den wir u.a. der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht haben, haben wir über „Sexuelle Übergriffe durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Institutionen“ informiert. (Schwerpunkt-Jahresbericht-2003)
  • Ende 2004 haben wir den Fachvortrag von (heute: Prof.) Claudia Bundschuh mit dem Thema „Das gibt es doch nicht! Sexueller Missbrauch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen“ in Münster organisiert und so andere Einrichtungen für das Thema sensibilisiert.
  • Das Team unserer Fachberatungsstelle führt seit Jahren in Vereinen und Einrichtungen (z. B. in Schulen, Kindertagesstätten, Sport und Kirche) entsprechende Schulungen für deren Aktive durch und trägt zum Schutz der dort betreuten Kinder und Jugendlichen vor Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen bei. Konkret kooperieren wir ab September 2016 diesbezüglich mit dem TuS Hiltrup und seit Mitte 2020 mit der TG Münster.
  • Am 22.03.17 fand unsere mittlerweile 11. „Kinderkram(?!)“-Veranstaltung statt. Frau Dr. Margareta Müller vom Kompetenzzentrum Kinderschutz des Kinderschutzbundes NRW referierte vor knapp 50 Teilnehmer*innen insbesondere aus Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen zum Thema „Schutzkonzepte in Institutionen“. Im Kontext der aufgedeckten Missbrauchsfälle in Schulen, Internaten und anderen Einrichtungen durch eigene Mitarbeiter*innen steht in der fachlichen Diskussion der letzten Jahre das Thema „Schutzkonzepte“ sehr im Fokus. Aus der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sind dazu viele Empfehlungen und Materialien hervorgegangen. Die Referentin Dr. Müller zeigte in ihrem Vortrag rechtliche Grundlagen auf und erläuterte die einzelnen Bausteine, aus denen ein Schutzkonzept besteht. Den ersten Schritt stellt demnach stets eine Risikoanalyse dar, die Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen für Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt innerhalb des pädagogischen Alltags sichtbar macht. Darauf bauen dann Maßnahmen der Prävention und Intervention auf, wie z.B. Leitbild und Verhaltenskodex, Personalauswahl, Fortbildungs- und Präventionsangebote, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren sowie ein Krisenplan für „den Fall der Fälle“.
  • Für Schutzkonzepte an Grundschule: Gemeinsam mit Zartbitter, der Ärztlichen Kinderschutzambulanz, der Schulpsychologie und der Schulrätin für Förderschulen haben wir im Jahr 2019 in unserer Stadt an einem Fortbildungskonzept für Lehrkräfte an Grundschulen gearbeitet. Im Frühjahr 2020 startete der erste Durchgang. Ziel ist es, die Lehrkräfte für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ zu sensibilisieren und ihnen Unterstützung bei der Schutzkonzept-Entwicklung anzubieten. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept unseres Vereins finden Sie hier: Kinder- und Jugendschutzkonzept des DKSB OV Münster.
  • Im Juni 2020 sind in Münster furchtbare Verbrechen sexualisierter Gewalt an Kindern aufgedeckt worden. Hierzu haben wir eine Stellungnahme veröffentlicht, in der wir eine Reihe von Maßnahmen fordern, um künftig Kinder besser als bisher vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Botschaft unsere Stellungnahme lautete: wir alle haben die Verantwortung, hinzusehen, hinzuhören und darüber zu sprechen. Diese Botschaft haben wir auch anlässlich einer von uns veranstalteten Mahnwache auf dem Münsteraner Domplatz am 19. Juni nach außen getragen. Selbstverständlich haben die Mitarbeiter*innen unserer Fachberatungsstelle im Anschluss an die Aufdeckung dieser Verbrechen Kindern, Jugendlichen, Eltern, Fachkräften und Einrichtungen in einer Vielzahl von Beratungsgesprächen Unterstützung gegeben.
  • Zu der Urteilsverkündung von den vier beschuldigten Männern am 6. Juli 2021 haben wir eine weitere Mahnwache vor dem Landgericht in Münster gehalten.

Hilfe für Betroffene

Die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (Initiative der Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss vom 24.03.2010) bietet Hinweise auf materielle und immaterielle Hilfe, Literaturempfehlungen, Informationen, Adressen u.v.a. mehr.

https://www.fonds-missbrauch.de/ bietet seit dem 1. Mai 2013 speziell Hilfe im familiären Bereich Betroffene an. Diese können Sachleistungen beantragen. Für den institutionellen Bereich sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Der DKSB wird sich dafür einsetzen, dass auch ein solcher Fonds für Betroffene aus Institutionen eingerichtet wird. Die KollegInnen von Zartbitter e.V. Münster, Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, sind Betroffenen aus unserer Region gerne bei der Antragstellung behilflich: https://www.fonds-missbrauch.de/. Menschen, die in Einrichtungen oder Diensten der Orts- und Kreisverbände des Deutschen Kinderschutzbundes Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, bietet der DKSB Bundesverband an, sich, wenn sie Hilfe und Unterstützung möchten, an die stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes in Berlin, Martina Huxoll-von Ahn, zu wenden. Kontakt: 030- 2148090 oder huxoll@dksb.de  Wir begrüßen es sehr, dass unser Bundesverband im September 2015 dem ergänzenden Hilfesystem des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen (EHS) beigetreten ist.

Nähere Informationen: Ergänzendes Hilfesystem 

Hier finden Sie Downloads zu der Aufarbeitung: